Erweiterung der Zusatzzölle in der Türkei

Seit 2011 erhebt die Türkei Zusatzzölle für Waren, deren Ursprung nicht in der EU oder in einem Land liegen, mit dem die Türkei ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Diese Liste wurde nun erweitert, die Zollsätze liegen bei 5 bzw. 8%:

  • Bestimmte Garne aus Baumwolle
  • Synthetische Filamente
  • Künstliche Spinnfasern

Folgende Länder sind von diesen Zusatzzöllen ausgenommen: EU, EFTA, Israel, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Palästinensische Gebiete, Chile, Südkorea, Mauritius, Malaysien und Moldau. Das Abkommen mit Jordanien wurde im November 2018 gekündigt.

Unter folgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen sowie eine Liste aller betroffenen Waren: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Nachweise-beim-Import-in-Tuerkei.html

Verwandte Beiträge

Anmeldung zum prodata Newsletter

Möchten Sie regelmäßig über alle Neuerungen in den Bereichen Zoll, Außenhandel, Compliance, Exportkontrolle, Warenwirtschaft, Wirtschaftssanktionen, SAP und vieles mehr informiert werden? Dann melden Sie sich für unseren Blog-Newsletter an, und erhalten Sie regelmäßige Statusmeldungen! Bleiben Sie immer am aktuellsten Stand!