Aktualisierte Liste mit Zusatzzöllen der Türkei

Wie in unseren Artikeln vom 9. Januar 2019  und  13. Februar 2019 berichtet, hat die Türkei weitere Waren auf die Liste mit Zusatzzöllen gesetzt. Um die Zusatzzölle zu verhindern sind für den Import dieser Waren in die Türkei zwingend Ursprungsnachweise oder eine „Exporter’s Declaration“ notwendig. Letztere ist nicht mit der Lieferantenerklärung zu verwechseln und kann nur herangezogen werden, wenn die Ware vom Exporteur selbst hergestellt wurde. Wie vergangene Erfahrungen gezeigt haben, ist die Vorgangsweise jedoch nicht immer einheitlich und kann von Zollstelle zu Zollstelle unterschiedlich sein. Dem türkischen Importeur wird daher geraten bei der zuständigen Zollstelle zu erfragen, welche Dokumente tatsächlich benötigt werden.

Die Wirtschaftskammer Wien hat die aktualisierte, jedoch nicht offizielle! Liste vom AussenwirtschaftsCenter Istanbul erhalten und einen Link zu dem Serivcedokument bereitgestellt. Darauf befinden sich die genauen Tarifnummern, der von den Zusatzzöllen betroffenen Waren. Da es sich leider nur um eine unverbindliche Liste handelt, wird gebeten sich in Zweifelsfällen an das AußenwirtschaftsCenter Instanbul der WKÖ unter istanbul@wko.at zu wenden.

Zur Liste:

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Additional-duties-table-dated-January-2019—Feb-2019.pdf

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Nachweise-beim-Import-in-Tuerkei.html

Hier noch mal kurz zusammengefasst, welche Länder laut Wirtschaftskammer von den Zusatzzöllen ausgenommen sind: EU, EFTA, Israel, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Chile, Südkorea, Mauritius, Malaysien und Moldau

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