Zolleinsparungen auf bestimmte Stahlerzeugnisse durch neue EU-Verordnung möglich

Februar 2019 sind die von der EU Kommission beschlossenen Schutzmaßnahmen auf bestimmte Stahlerzeugnisse in Kraft getreten. Gleichzeitige Antidumping bzw. Ausgleichsmaßnahmen auf selbige Warengruppen würden die Zollabgaben unbeabsichtigt in die Höhe treiben. Mit der neuen Durchführungsverordnung 2019/1382 soll dem entgegengewirkt werden.

Mit der Verordnung (EU) 2019/159 vom 31.01.2019 sind Zollkontingente für gewisse Stahlerzeugnisse zum Schutz der europäischen Wirtschaft festgesetzt worden. Eine genaue Auflistung der Warengruppen finden Sie im Anhang der obigen Verordnung. Sind diese aufgebraucht, ist ein Zoll von 25% auf die in obiger Verordnung gelisteten Stahlwaren zu entrichten. Diese Schutzmaßnahmen sollen für einen Zeitraum von drei Jahren gelten.

Da einige dieser Stahlwaren jedoch gleichzeitig Antidumping- und/oder Ausgleichsmaßnahmen unterliegen, würde es nach Ausschöpfung der Kontingente zu einem enorm erhöhten Zollsatz kommen. Folglich käme es zu unerschwinglichen Kosten für Stahlimporteure. Dieser von der EU unerwünschte Effekt soll mit der neuen am 4. September im Amtsblatt veröffentlichten Durchführungsverordnung 2019/1382 verhindert werden.

Kumulative Anwendung und Aussetzung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

Offiziell ist von einer Kumulativen Anwendung und Aussetzung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen die Rede. Sobald das besagte Kontingent ausgeschöpft ist, ist rechtsmäßig immer der Schutzzoll von 25% zuzüglich einer eventuellen Differenz zwischen Schutzzoll und Zollwert der Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahme (falls dieser höher ist) zu leisten. Einfach ausgedrückt: Nach Verbrauch des Kontingents soll der jeweils höhere Zollsatz zur Anwendung kommen.

Zu beachten: Eine rückwirkende Geltungsmachung von bereits zu hohen geleisteten Zollabgaben ist leider nicht möglich. Stichtag hierbei ist der 4. September 2019.

Weitere Informationen der WKO zu den Schutzmaßnahmen Stahl finden Sie hier!

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