Übergangsfrist für Ursprungszeugnisse endet

Ab 1. Mai 2019 dürfen nur noch Ursprungszeugnisse „A51-Laser“ mit der Bezeichnung „Europäische Union“ verwendet werden. Damit endet die dreijährige Übergangsfrist, die mit 1. Mai 2016 begann, als das neue Zollrecht der Europäischen Union in Kraft trat. Neben der Bezeichnung „Europäische Union“, die den Aufdruck „Europäische Gemeinschaft“ ersetzt hat, kam es auch beim Feld 8 zu Änderungen.

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