Elektronische Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen mit CDA

Der neue Zollkodex der Union fordert eine EU-weite Umstellung der papiergestützten Anträge von zollrechtlichen Entscheidungen und Bewilligungen auf elektronische Anträge. Nach intensiver Entwicklung eines elektronischen Verfahrens durch das BMF ist es im September 2019 nun soweit. Das Projekt CDA (Customs Decision Austria) geht online. Wir wollen frühzeitig informieren, denn für das neue elektronische Verfahren sind einige Vorbereitungen essentiell.

Der Termin steht fest. Mit der Produktivsetzung der neuen IT-Anwendung Customs Decisions Austria (CDA) am 4. September 2019  steht Ihnen das Portal Zoll künftig elektronisch zur Verfügung. 35 Bewilligungen im zollrechtlichen Verfahren in Österreich können somit nun über digitalem Weg beantragt werden.

Das BMF hat im Vorfeld eine Informationsseite zum Portal Zoll zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie Anwendungshilfen, Handbücher und eLearning Videos zur neuen IT-Anwendung CDA.

Für die obligatorische Nutzung des neuen Antrags- und Bewilligungsverfahrens ist der Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) sinnvoll. Falls Sie noch keinen besitzen, empfehlen wir Ihnen baldmöglichst eine Registrierung. Nähere Informationen zur Registrierung.

Eine Anmeldung erfolgt sodann entweder via Handysignatur, lokales Bürgerkartensystem oder USP-Kennung. Ebenso und vor allem für Privatpersonen ist das Portal Zoll auch über Finanzonline nutzbar.

Screenshot_USP-Login-Anmeldung

Bitte beachten Sie auch die Aussendung der Wirtschaftskammer vom 5. August 2019. bzw. die Aussendung der WKO vom 14. August 2019. Hier finden Sie unter anderem auch eine Liste aller 35 Bewilligungsarten.

Prodata-Tipp: Treffen Sie bereits im Vorfeld alle Vorbereitungen für einen reibungslosen Ablauf. Für die Verwaltung sowie die Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen benötigen die Zollverantwortlichen Ihres Unternehmens ebenfalls Zugriff auf das Portal. Als Administrator dürfen Sie anschließend die Verfahrensrechte verwalten und Berechtigungen für Ihre Mitarbeiter freigeben. Wir empfehlen mehrere Benutzer mit jeweiliger Kennung via Handysignatur anzulegen.

Beantragung von vZTAs über das EU-Trader Portal

Wie in unserem Artikel vom 13. Juni bekannt gegeben, wird die Antragsstellung für verbindliche Zolltarifauskünfte ab 1. Oktober nur noch elektronisch über das EU Trader Portal möglich sein. Dafür ist zwingend ein Zugang zum Unternehmerserviceportal und eine EORI-Nummer notwendig.

Achtung! Die Antragsstellung mittels Papierformularen wird mit 3. September eingestellt. Vom 4. bis 30. September 2019 ist somit keine Antragsstellung für vZTAs möglich! Erst mit 1. Oktober wird diese Funktion wieder, und zwar ausnahmslos elektronisch, zur Verfügung stehen.

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