Aufnahme von Campione d’Italia in das Zollgebiet der EU

Die italienische Gemeinde Campione d’Italia ist ein Teil des Luganer Sees und eine vom Schweizer Kanton Tessin umgebene Exklave. Diese außergewöhnliche Konstellation hat im 8. Jahrhundert ihren Ursprung, als ein langobardischer Herrscher das Gebiet einem Kloster in Mailand vermachte. Italien hatte bereits 2017 den Antrag bei der EU eingebracht, die kleine Gemeinde in das Zollgebiet der EU aufzunehmen. Denn bis dato war Campione d’Italia zwar Teil der EU, aber nicht in deren Zollgebiet. Ab 1. Jänner 2020 wird die Exklave nun in das Zollgebiet der Union aufgenommen.

Campione ist in vielerlei Hinsicht eine Steueroase: stark wirtschaftlich in die Schweiz integriert, benutzen sie den Franken als Hauptwährung und profitieren von den speziellen Regelungen für Italiener auf Schweizer Gebiet. Profitabel war vor allem der Bau eines riesigen Casinos, das aber 2018 in Konkurs ging. Die wirtschaftliche Zukunft der italienischen Exklave wird nun vor allem eng mit dem Zollgebiet der EU zusammenhängen.

In Zukunft sind Lieferungen aus zoll- und verbrauchsteuerrechtlicher Sicht wie Lieferungen in das übrige Unionsgebiet zu behandeln. Zu beachten dabei ist aber, dass die Gemeinde nicht zum Mehrwertsteuergebiet der Union zählen wird. Der Nachweis des Unionscharakters der Waren, die nicht zum Steuergebiet der Union gehören, wird durch die Vorlage eines Versandpapiers T2LF erbracht. Bis zu einem Wert von EUR 15.000,- kann auf der Rechnung oder dem Beförderungspapier der Ausdruck T2LF ohne Bestätigung der Zollbehörde angebracht werden; darüber sind die Papiere der zuständigen Zollstelle vor Abgang der Waren vorzulegen.  

Hier können Sie die entsprechende Änderung des Unionszollkodex nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.083.01.0038.01.DEU&toc=OJ:L:2019:083:TOC

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