Neues e-zoll Webservice erfordert Anpassungen

Am Montag, den 21.10.2019 geht das neue e-zoll Webservice mit einem großzügigen Übergangszeitraum bis Ende 2020 produktiv. Die technische Anleitung für die Anpassungen, die von Ihrer Seite aus zu erledigen sind um den neuen e-zoll Webservice nutzen zu können, finden Sie in diesem Artikel.

Das e-zoll Webservice ist für den Datenaustausch zwischen Ihrer Zollsoftware und dem Zollsystem der Behörde (e-zoll) zuständig. Über dieses Service wickeln Sie Ihre Zollanmeldungen ab. Künftig soll der Datenaustausch über das Unternehmensserviceportal USP ablaufen. Bis Ende 2020 ist das Webservice auch noch über das momentan bestehende Portal Austria verwendbar. Der Übergangszeitraum von mehr als einem Jahr wurde somit sehr großzügig bemessen. Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist bereits kommende Woche umzustellen, raten wir, nicht allzu lange damit zu warten.

Erleichterungen beim Umstieg

Der Parallelbetrieb von altem und neuem Portal ermöglicht eine reibungslose Umstellung. Auch wenn es noch ausstehende Nachrichten zu Ihren Zollanmeldungen gibt (z.B. Austrittsbestätigungen), können diese nach der Umstellung problemlos abgerufen werden. Einzig auf folgende Besonderheit müssen Sie achten: Haben Sie einmal eine Zollanmeldung mit dem neuen e-zoll Webservice getätigt, ist eine Rückkehr zum alten Webservice nicht mehr möglich.

Antrag eines neuen e-zoll Webservicekonto

Um das neue e-zoll Webservice nutzen zu können, müssen Sie ein neues Webservicekonto im Unternehmensservice Portal (USP) anlegen. Dieses Portal gewinnt immer mehr an Bedeutung. Viele wichtige Anwendungen und Services für Wirtschaftsbeteiligte werden in Zukunft nur noch über diesen Weg erreichbar sein. Das BMF hat eine detaillierte Anleitung zur Einrichtung des neuen e-zoll Kontos herausgegeben. Bitte folgen Sie zuerst den beschriebenen Schritten in der Anwendungshilfe e-zoll Webservice vom BMF. Danach sind, je nachdem welches unserer Produkte Sie nutzen, die weiter unten beschriebenen Schritte durchzuführen. Sollten dennoch Fragen oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne.

Für pZoll Cloud Kunden

CloudKunden müssen lediglich die Schritte wie in der Anleitung des BMF befolgen. Unter Punkt 8 (Seite 7) wird beschrieben wie Sie zur neuen USP Kennung gelangen. Drücken Sie den Button „USP Kennung herunterladen (pdf)“. Dieses PDF schicken Sie bitte an office@prodata-rz.com. Alles Weitere richten wir für Sie ein!

Für Kunden mit pZoll auf eigenem SAP System

Führen Sie zunächst alle Schritte wie in der Anleitung des BMF beschrieben durch. Als pZoll-Produktverantwortlicher oder Key User koordinieren Sie bitte die Umstellung mit Ihrer SAP-Basis-Administration. Da nicht nur die in pZoll gespeicherten Zugangsdaten, sondern auch die URL geändert werden muss, haben wir für Sie eine eigene Anleitung zusammengestellt. Unter folgendem Link stellen wir Ihnen eine genaue Anleitung (pZoll für SAP) zur Verfügung.

Für Kunden mit e-zoll Connector für GTS

Für unsere GTS Kunden gilt dasselbe wie oben für unsere pZoll Kunden beschrieben. Zunächst müssen die Schritte der Anleitung des BMF befolgt werden. Danach folgen Sie jedoch bitte für die Konfiguration im e-zoll Connector für GTS dieser Anleitung (e-zoll Connector).

Weitere Informationen und nützliche Links

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