Nachschau des 57. e-zoll-Forums in Salzburg

Am 31. Oktober fand in Salzburg wieder das e-zoll-Forum in Salzburg statt. Auf der Tagesordnung standen neben dem Brexit auch Themen wie das neue CDA (Customs Decision Austria), Probleme mit missverständlichen Codes bei der Zolltarifierung, Zollanmeldungen für Kleinsendungen und die Überprüfung der Gesamtsicherheit in NCTS.

Brexit-Vorbereitungen in Österreich

Zum Brexit gab es nicht viel Neues. Da die Verhandlungen mit Großbritannien schon seit Längerem nicht mehr weiterkommen, kann sich auch die österreichische Wirtschaft nur bedingt auf den Austritt aus der EU einstellen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Hard Brexit – also einem Austritt ohne Übergangsregelung – wird aber immer wahrscheinlicher, desto näher der März 2019 rückt. Es wird in weiterer Folge zu etwa 10% mehr Zollabfertigungen kommen. Die Zollämter planen in den nächsten Monaten Roadshows zusammen mit der Wirtschaftskammer Österreich um die Wirtschaft über alle Veränderungen zu informieren. Sobald Termine feststehen, werden wir diese veröffentlichen!

KN Codes mit Hinweis auf Umschließungen

Viele Zolltarifnummern haben einen Hinweis auf die Umschließung – also die unmittelbar berührende Verpackung der Ware. Dabei kommt es immer wieder zu falschen Tarifierungen. Aus diesem Grund kommt es zu einer zusätzlichen Prüfung, um die Anzahl der Umschließungen einzufordern. Dabei hat der Wirtschaftsbeteiligte in weiterer Folge eine zusätzliche Angabe zu codieren. Der Umsetzungstermin dazu wird gesondert bekannt gegeben. Als Beispiel wurden Weinflaschen herangezogen: bei 20 Litern Wein ist der Tarifierungscode unterschiedlich, wenn es um 20 1-Liter-Flaschen oder zwei 10-Liter-Flaschen handelt.

Customs Decision Austria

Das CDA ist ein System, das in Zukunft kein Papier mehr erlaubt und alle Bewilligungen und Aufträge online abwickelt. Ab 1. März 2019 wird dieses System online gehen, die Übergangsfrist läuft bis Ende 2019. CDA wird voll in e-zoll integriert und ein neues Webservice darstellen. Dafür wird ein neuer e-zoll-User benötigt, der beantragt werden muss. Für diesen neuen User ist eine Registrierung über das USP (Unternehmensserviceportal) notwendig. Alte Bescheide bleiben weiterhin gültig, und auch alte Zollanmeldungen bleiben, trotz neuem e-zoll-User, abrufbar. In der Zeit der Umstellung kann es vorkommen, dass die in der Zollanmeldung angegebene RIN-Nummer (representive identification number) von e-zoll nicht erkannt wird. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kunden-Team! Für unsere Kunden: in unserer Software pZoll muss technisch nichts geändert werden, und alles kann beim Alten bleiben.

Zollanmeldungen für Kleinsendungen

Ab 2021 müssen auch Kleinsendungen unter EUR 22,- angemeldet und über e-zoll abgefertigt werden. Das ist natürlich besonders für Spediteure und fürs e-commerce interessant! Diese Regelung ergibt sich aus einer Änderung der Mehrwertsteuerregelung und erlaubt leider keinen Aufschub. Die EU verspricht sich durch die Änderung dieser Regelung eine bessere Bekämpfung der Unterfakturierung zu Betrugszwecken. Das heißt in Zukunft ist für jede Lieferung aus einem Drittland die Einfuhrumsatzsteuer zu erheben.

Überprüfung der Gesamtsicherheit in NCTS

Um die Überschreitung des Sicherheitsbetrages in NCTS nicht mehr zu ermöglichen kommt es zu einer neuen Prüfung. Durch diese wird in Zukunft der Betrag überprüft und sollte auch genauer angegeben werden. Die einfache Verwendung des Maximalbetrags können wir nicht mehr empfehlen, da das Sicherheitskonto schneller erschöpft ist. Sollte es bei den NCTS-Anmeldungen zu einer Überschreitung kommen, kann keine Versandanmeldung mehr getätigt werden.

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