Geänderter Dokumentenartencode für Befreiung von der Sicherheitsleistung

Laut BMF Newsletter vom 30. April 2019 muss ab sofort ein anderer Dokumentenartencode angeführt werden, wenn Sie in Ihrer Importzollanmeldung die Bewilligung für die Befreiung von der Sicherheitsleistung gem. Artikel 84 (3) UZK_DA angeben. Diese Meldung betrifft nur Importeure von Waren und Dienstleistungen, die um oben genannte Bewilligung angesucht haben.

Vormals wurde der Dokumentenartencode „2BSI – Bewilligung betreffend die Befreiung von der Sicherheitsleistung gemäß Artikel 84 (3) Delegierte Verordnung“ verwendet. Ab sofort muss der Code „C505 – Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung“ bei der Bewilligung angegeben werden (Siehe Bild unten).

Falls Sie davon betroffen sind, ändern Sie bitte in Ihrer pZoll und e-zoll Connector Software den Dokumentenartencode ab. Sollten Sie eine Fehlermeldung beim Eingeben des Codes „C505“ erhalten, wenden Sie sich bitte an die prodata Kunden-Hotline.

Dokumentenartencode in pZoll
Änderung des Dokumentenartencodes in pZoll
Relevante Lösungen

Verwandte Beiträge

Updates – e-zoll auf ACCS Umstellung

Aktualisiert am 14.03.2024 Abonnieren Sie jetzt den prodata-Newsletter und bleiben Sie informiert. Newsletter abonnieren Die österreichische Zollbehörde hat ein neues Zollabfertigungssystem als Standardsoftware der griechischen

Zum Beitrag »

Anmeldung zum prodata Newsletter

Möchten Sie regelmäßig über alle Neuerungen in den Bereichen Zoll, Außenhandel, Compliance, Exportkontrolle, Warenwirtschaft, Wirtschaftssanktionen, SAP und vieles mehr informiert werden? Dann melden Sie sich für unseren Blog-Newsletter an, und erhalten Sie regelmäßige Statusmeldungen! Bleiben Sie immer am aktuellsten Stand!