Ermächtigter Ausführer – Lösung bei der Wareneinfuhr aus der Türkei

Wie am 17. Juli 2018 in unserem Blog veröffentlicht (Achtung bei der Wareneinfuhr aus der Türkei), gab und gibt es zurzeit Probleme mit der Wareneinfuhr aus der Türkei, da durch die türkische Umstellung auf ein elektronisches Verfahren zur Beantragung und Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen (A.TR., EUR.1 und EUR-MED) die Unterschrift im Feld „Bestätigung durch die Zollbehörde“ fehlt. Die europäischen Zollbehörden haben daraufhin festgestellt, dass die beantragte Präferenzbehandlung ungültig ist und alle Nachweise seit dem 24. April 2018 nachträglich mit der Unterschrift zu versehen sind. Wie die prodata aber im Gespräch mit einem ihrer Kunden, dem Zollexperten Herrn Martin Klingler von der EGGER Holz Gruppe, festgestellt hat, gibt es noch eine andere Möglichkeit zur Lösung des Problems. Das türkische Unternehmen kann den „Ermächtigten Ausführer“ inkl. Sonderstempel in der Türkei beantragen, und ist dann von dieser Unterschrift befreit. Der EGGER Produktionsstandort in der Türkei hat diesen beantragt und innerhalb weniger Tage erhalten. Die Ernennung zum „Ermächtigten Ausführer“ hat auch noch andere Vorteile! „Ermächtigte Ausführer“ dürfen Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenze ausfertigen, vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen (A.TR.) für Zollunionswaren im Warenverkehr mit der Türkei ausgeben und in bestimmten Fällen auch Ersatz-Ursprungserklärungen ausfertigen. Für die Inanspruchnahme des Verfahrens ist eine Bewilligung beim zuständigen Hauptzollamt einzuholen mittels schriftlichem Antrag. Genauere Informationen sind beim Zollamt zu erfragen!

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