WKO-Vorbereitungen auf den Brexit

Letzte Woche gab die Wirtschaftskammer Österreich eine Pressekonferenz unter dem Arbeitstitel: „Brexit – Herausforderungen und Chancen für unsere Wirtschaft“. Europaminister Gernot Blümel und WKÖ-Präsident Harald Mahrer referierten dabei über den Stand der Dinge zu den Verhandlungen und die zwei möglichen Varianten des Brexits. Darüber hinaus präsentierten Sie die Informationsseite der Wirtschaftskammer zum Thema: wko.at/brexit

Deal oder No Deal

Im Zuge der Pressekonferenz wurde der Unterschied zum Deal- (Soft Brexit) und No-Deal-Ausstieg (Hard Brexit) Großbritanniens erläutert. Während bei Ersterem eine Übergangslösung bis 30.12.2020 vorgesehen ist, in welcher Großbritannien weiterhin wie ein EU-Land behandelt wird und ein Abkommen mit der EU ausgehandelt wird, ist bei Letzterem GB ab dem 30. März 2019 kein EU-Mitglied mehr und ist in allen Wirtschaftsfragen wie ein Drittland zu behandeln.

Dabei wurden eindringliche Zahlen geliefert – denn dann wären von einem Tag auf den anderen täglich 10.000 LKWs an der britischen EU-Außengrenze zum Abfertigen. Würde die britische Zollbehörde es schaffen jeden LKW in 2 Minuten (also in Rekordzeit) abzufertigen, würde der tägliche Stau in Frankreich noch immer 27 Kilometer betragen. Dabei ist die österreichische Wirtschaft weit weniger betroffen als andere EU-Länder, die weit mehr Handel mit GB betreiben.

Irland-Frage

Größter Knackpunkt ist und bleibt aber die EU-Außengrenze in Irland. De facto wäre ab März 2019 zwischen Irland und Nordirland (innerhalb einer Insel) eine harte Grenze, die nicht nur Zollkontrollen, sondern auch Personenkontrollen erfordert. Der fragile Frieden, der in dieser Region geschlossen wurde, wäre dann mehr als gefährdet. Die EU hat zwei Varianten einer Lösung vorgeschlagen:

  • Ein Teil der Waren könnte auf See kontrolliert werden. Denn Irland hat als Insel eine natürliche Grenze und viele Häfen führen auch jetzt schon Warenkontrollen aus Drittländern durch.
  • Abfertigung der Waren zwischen der britischen und irischen Insel über Dublin.

Großbritannien möchte aber in dieser Region weder eine Grenze zwischen der britischen und irischen Insel noch zwischen Nordirland und Irland. Da Irland aber weiterhin EU-Mitglied bleibt, sind die britischen Forderungen mehr Wunschdenken. Ein Kompromiss wird also gefunden werden müssen!

Sensible Wirtschaftsbereiche

Wie der Infoseite der Wirtschaftskammer zu entnehmen ist, gibt es einige sehr sensible Wirtschaftsbereiche, die vom Brexit betroffen sind. Unternehmen sollten sich spätestens jetzt damit vertraut machen und Vorkehrungen treffen!

  • Zoll und präferenzielle Ursprungsregeln: auch wenn ein mögliches zukünftiges Abkommen (Deal-Variante) Zollfreiheit vorsehen könnte, müssen sich Unternehmen auf die üblichen Zollformalitäten eines Drittlandes vorbereiten. Viele Firmen liefern nur innerhalb der EU und sind auf eine normale Zollabwicklung nicht vorbereitet!
  • CE-Kennzeichnung, Produktnormen und Standards: sollte es zu keinem Abkommen und gegenseitigen Anerkennung der CE-Kennzeichnung kommen, verlieren Zertifikate, die in GB ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit. GB könnte darüber hinaus eigene Zertifikate oder Genehmigungspflichten für Dual-Use-Güter schaffen.
  • Steuern: Lieferungen an Großbritannien müssen in Zukunft als Ausfuhrlieferung und Warenbezüge in die EU als Einfuhrlieferung mit Verzollung behandelt werden.
  • Gesellschaftsrecht: Gesellschaften, die nach britischem Recht („Limited“ – Ltd) in Österreich gegründet wurden, verlieren ihre Rechts- und Parteifähigkeit. Diese müssen rechtzeitig in eine österreichische Rechtsform (z.B. GmbH) umgewandelt werden.
  • Dienstleistungen: durch den Wegfall der EU-Dienstleistungsfreiheit in GB können Österreicher in Zukunft ihre Tätigkeiten nicht mehr unter den gleichen Voraussetzungen wie Briten ausführen.
  • Arbeiten in GB: da das Vereinigte Königreich ein neues System der Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnisse gründen wird, muss man sich auf diese neuen Regelungen vorbereiten um rechtzeitig diese beantragen zu können.
  • Marken- und Patentrecht: es ist offen, wie die Anerkennung der Markenrecht in GB aussehen wird.
  • Vertragsgestaltung: Brexit-Klauseln sollten zukünftig in die Verträge übernommen werden.
  • Verkehr: die Anerkennung von Führerscheinen und Fahrzeugzulassungen erfolgt nicht mehr automatisch. Außerdem müssen Luftverkehrsabkommen geschlossen werden, damit der Luftverkehr zwischen der EU und GB weiterhin funktionieren kann.

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