EU torpediert amerikanische Sanktionen gegen den Iran

Ab November treten die US-Sanktionen gegen den Iran vollends in Kraft. Um den Atom-Deal zu retten, hat die EU nun ihren Plan vorgelegt. Es soll eine Institution geschaffen werden, die den legalen Handel mit dem Iran trotz Sanktionen ermöglichen soll. Am Rande der UNO-Vollversammlung, die zurzeit in New York stattfindet, gab Federica Mogherini, die EU-Außenbeauftragte, die europäischen Pläne bekannt. 

Nachdem die USA unter Präsident Trump das Abkommen zur Begrenzung des iranischen Nuklearprogramms einseitig aufgekündigt und umfassende Sanktionen beschlossen haben, traten viele europäische Firmen, aus Angst vor den Folgen, von Geschäften mit dem Iran zurück – prominente Bespiele sind Siemens oder Renault. Aus diesem Grund wird eine Zweckgesellschaft – Special Purpose Vehicle (SPV) – gegründet, die eine Art Tauschhandel organisieren soll. Der Iran liefert Öl und Europäer Waren, ohne Geldfluss. 

Die Idee dazu stammt ursprünglich aus Frankreich, und wurde mit dem deutschen und britischen Finanzminister ausgearbeitet. Auch andere europäische Länder haben Interesse daran gezeigt, denn die Geschäfte mit dem Iran haben großes Potential für europäische Firmen. Obwohl dieser Beschluss eher ein Lippenbekenntnis der EU darstellt, denn technische Details wurden bis dato noch nicht geklärt, ist es doch ein deutliches Signal Richtung USA. Nichtsdestotrotz bleibt das Grundproblem bestehen: Firmen, die mit dem Iran Handel treiben, verlieren ihre Geschäfte in den USA.

Die Amerikaner sind natürlich alles andere als erfreut darüber – bezichtigte der US-Außenminister Mike Pompeo doch die EU als Terrorunterstützer. Auch Donald Trump hat im Zuge der UNO-Vollversammlung seinem Ärger Luft gemacht. Der Iran würde Chaos und Tod säen und aus diesem Grund war der Ausstieg aus dem Atom-Deal und die Verhängung der Sanktionen alternativlos. Der iranische Präsident Rouhani andererseits lud die USA wieder zum Verhandlungstisch ein, jedoch nicht bevor er die Sanktionen gegen sein Land als absurd und abnormal bezeichnete. 

Welche Beschränkungen nun mit dem 5. November 2018 in Kraft treten, hat die Wirtschaftskammer folgendermaßen zusammengefasst:

Verbote von

  • Lieferungen aus dem Iran von Erdöl und Erdölprodukten, darunter auch Verbote von Transaktionen mit NIOC, NICO und NITC; Lieferungen aus dem Iran von petrochemischen Produkten
  • Transaktionen von Nicht-US-Finanzinstituten mit der iranischen Zentralbank und mit gelisteten iranischen Banken; Sperre von SWIFT für die iranische Zentralbank und iranische Bankinstitute
  • Sanktionen auf iranische Häfen, Schifffahrt
  • Wiederlistung von natürlichen und juristischen Personen auf der SDN List (Specially Designated Nationals List):
    SDN-Listungen iZm Iran entfalten extraterritoriale Wirkung und sind somit damit auch für österreichische Unternehmen beachtlich. Verboten ist nicht nur die direkte Belieferung oder Bezahlung von SDN-Gelisteten, sondern auch mittelbar von solchen Firmen, die zu mehr 50% im Eigentum oder unter Kontrolle dieser SDN-Gelisteten stehen.
    Es wird eine große Anzahl von Wiederlistungen von Personen erwartet, die mit Inkrafttreten des JCPOA im Jahr 2016 auf die SDN-List genommen wurden, möglicherweise auch zusätzliche. Die konkreten Listungen sind noch nicht bekannt, werden aber vermutlich sehr umfassend sein und praktisch alle iranischen Banken und wirtschaftlich relevanten iranische Unternehmen z.B. des Öl- und petrochemischen Sektors, aber auch iranische Behörden einschließen.
    Die Listung des iranischen Bankenapparates wird zur Folge haben, dass Zahlungen von oder in den Iran auch von Nicht-US-Banken nicht mehr durchgeführt werden können, auch nicht für ansonsten legale Geschäfte.

(Quelle: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Aktueller-Stand-der-Sanktionen-gegenueber-dem-Iran.html)

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