


Die Arbeiten, um e-dec in pZoll zu integrieren, sind abgeschlossen. Derzeit können wir Ihnen Export und Import zur Verfügung stellen. Unsere Tests mit dem Testsystem des Schweizer Zolls haben zufriedenstellende Ergebnisse erbracht. Die Kommunikation mit dem Schweizer Zoll (e-dec) erfolgt mittels verschlüsselter Emails (Verschlüsselung entweder über externe Komponente oder ab Release 7.31 direkt aus dem SAP möglich).
Des Weiteren arbeiten wir daran, Ihnen die Übernahme der Daten aus einem e-zoll-Export für einen e-dec-Import bzw. aus einem e-zoll-Import für einen e-dec-Export zu ermöglichen. Diese Übernahme der Daten kann aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen der Zollsysteme e-Zoll und e-dec natürlich nicht vollständig automatisiert werden.
Aber in jedem Fall können wir Sie mit unserer Lösung erheblich unterstützen und Ihnen so wertvolle Zeit sparen.
Folgende Aussage wurde von Schweizer Seite zum e-dec web getroffen: Die Verwendung benötigt keine Bewilligung. Das e-dec web ist nur für ein geringes Zollabwicklungsvolumen gedacht.
Es handelt sich hier um eine Art Vorerfassung eines Zollbeleges mit Überprüfung auf formale Fehler, die eigentliche Verarbeitung erfolgt erst durch die Übernahme dieses Inhaltes in das e-dec durch den Zollbeamten. Dieses Verfahren benötigt an der Grenzstelle auf Seite des Zolldeklaranten (Kunden) und des Zollsachbearbeiters einen deutlich höheren Zeitaufwand (Durchführung der Risikoanalyse etc.).
Daher steht es den Schweizer Zollämtern frei, Kunden, die öfter mit e-dec-web-Belegen eintreffen, das e-dec-Verfahren vorzuschreiben.
Wenn Sie also eine rasche Abwicklung anstreben oder denken, dass Ihnen aufgrund des Belegaufkommens das e-dec-Verfahren vorgeschrieben wird, finden Sie nachfolgend weitere Informationen.
Grundsätzlich benötigen Sie für dieses Verfahren eine Bewilligung und natürlich auch eine entsprechende Software (pZoll).
Mit der e-dec-Anbindung ist es möglich, eine Zollanmeldung sowohl für das Amtsplatzverfahren als auch als "zugelassener Versender" oder als "zugelassener Empfänger" durchzuführen. Letzteres entspricht der e-zoll-Abwicklung über einen zugelassenen Warenort. Notwendig ist dann allerdings, dass Sie Ihre Warenverteilung auch über diesen Warenort abwickeln.
Sie sollten sich zeitgerecht um eine Bewilligung kümmern - zeitlich knapp vor der verpflichtenden Einführung wird es möglicherweise schwierig werden, termingerecht zu einer Bewilligung zu kommen.
Das Antragsformular für die Kommunikation e-dec entspricht dem österreichischen Antrag auf Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren "e-zoll Bewilligung".
Viele Fragen konnten Dank des guten Willens einiger Österreichischer und Schweizer Zollmitarbeiter nach zahlreichen Telefonaten bereits geklärt werden. Wie Sie unserer Information entnehmen können, gibt es aber noch immer einige unklare Punkte zu diesem Thema. Auch diese werden wir in den nächsten Tagen noch hinterfragen.
Denken Sie bitte zeitgerecht daran, dass die Warennummern in den beiden Ländern unterschiedlich sind. Die wirtschaftlichen Verfahren bzw. das Versandverfahren (NCTS) für e-dec werden von uns im kommenden Jahr implementiert.
Wenn Sie an unseren Produkten, weiteren Details oder den Preisen interessiert sind, ...