
Auch heuer wurde von der Europäischen kommission mitgeteilt, dass es Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) geben wird. Bei der kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die 8-stellige Zolltarifnummer der Europäischen Gemeinschaft, die Grundlage ist für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen, Zollsätzen und Zollbegünstigungen, Antidumping- oder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anzuwendenden Zollsatz und weitere anzuwendende Maßnahmen wie zB Verbote/Beschränkungen.
Nun ist auch die KN selbst im EG-Amtsblatt L 287 v. 31.10.2009 erschienen. Sie finden nachstehend den Artikel, den wir in den AWO-News veröffentlichen.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=514652&DstID=15
Die Kombinierte Nomenklatur 2010 wird gegenüber der heuer gültigen wiederum einige Änderungen enthalten. Sie wurde mit VO 948/2009, L 287 v. 31.10.2009 veröffentlicht. Von der Europäischen Kommission wurden dazu auch Transponierungslisten 2009 zu 2010 sowie 2010 zu 2009 zur Verfügung gestellt.
Erklärung zu den Tabellen:
2010-2009: "ex" bedeutet, dass der Inhalt des Codes für das Jahr 2009 teilweise in dem Code des folgenden Jahres übernommen wurde, welcher danebenstehend zu finden ist.
2009-2010: "ex" bedeutet, dass der Inhalt des Codes für das Jahr 2010 teilweise aus dem Code des vorherigen Jahres stammt, welcher danebenstehend zu finden ist.
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